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Anlagenwartungen

Anlagenwartungen

Entsprechend den für den Betreiber einer Trafostation rechtlich verbindlichen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3) muss eine Trafostation alle vier Jahre begutachtet und gereinigt werden, ggf. müssen Verschleißteile und Defekte Teile sowie Stationszubehör ausgetauscht werden. Der Betreiber hat zudem nach dem Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) die Personensicherheit seines Bedienpersonals durch stets einwandfreie Anlagen entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten.

Wir verfügen über ausgebildete Elektrofachkräfte, die eine Energieversorgungsanlage den Anforderungen gemäß Instandhalten können.

Die Qualität ist dabei entscheidend für die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit einer Energieversorgungsanlage.

Zusätzlich zu den Durchsichts- und Reinigungsarbeiten können Mittelspannungs- und Niederspannungs-Schaltanlagen, Transformatoren und Kabelnetze bis 24kV durch unsere Fachleute gewartet werden.

Unsere Dienstleistungen im Rahmen einer ordentlichen Anlagenwartung:

  • Kabelprüfung
  • Kabelmantelprüfung
  • Kabeldiagnose
  • Verlustfaktormessung
  • Teilentladungsmessung
  • Längenermittlung von Kabelanlagen
  • Impedanzmessungen bis 1.000A
  • Prüfung von Leistungs- und Verteiltransformatoren
  • Prüfung von Messwandler
  • Niederspannungsschalter Primärprüfung bis 2.000A und Sekundärprüfung
  • Mittelspannungs- Leistungsschalter, Sekundärprüfung
  • Prüfung von Sammelschienen, Widerstandsprüfungen, Impedanzen bis 1.000A und Isolationsprüfungen bis 5.000V
  • Prüfung Erdungssysteme, Ermittlung der Erdungswiderstände und beurteilen des Zustandes
  • Industriethermographie
  • Netzanalysen in Industrienetzen